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... zur Zukunftssicherung, den Erlösen? 
Zwei Personen, ein Handschlag – so etwas gibt es auch heute noch. Vertrauen ist eine richtige und wichtige Grundlage für das gemeinsame Schaffen. Leider kommt bei Unternehmungen jedoch nicht selten der Zeitpunkt, an dem sich die faire und vertrauensvolle Zeit der Anfangsphase nicht mehr ohne weiteres problemlos aufrechterhalten lässt. Persönliche oder geschäftliche Veränderungen seitens einzelner Geschäftspartner sind die häufigsten Gründe für eine solch unangenehme „Klimaveränderung“.

An diesem Punkt würde jetzt der gemeinsam geschlossene Vertrag hilfreich regulierend in den Prozess eingreifen. Der Vertrag, sprichwörtlich von „Sich-Vertragen“, dient der Einhaltung und Fortführung getroffener Absprachen zur Aufrechterhaltung einer friedvollen Atmosphäre zum Erreichen gemeinsamer Ziele. Um zu verhindern, dass einem im „Worstcase“ sprichwörtlich das „Fell über die Ohren gezogen wird“, empfehlen wir dringend, sämtliche getroffenen Vereinbarungen schriftlich zu fixieren. Diese bilden dann die Arbeitsgrundlage für Anwälte, Rechtsberatungen und Gerichte. Vor Abschluss von Vertragsvereinbarungen mit bereits bekannten oder neuen Geschäftspartnern ist es daher erforderlich, die – aus dem kaum noch zu überblickenden Dschungel unterschiedlicher Rechte-Vereinbarungen – für das eigene Projekt relevanten zu selektieren, deren Bedeutung und Konsequenzen zu verstehen, sowie mögliche Gestaltungsspielräume für Verhandlungen kennen und nutzen zu können.

Die Erfindung des Buchdruckes um 1450 durch den Mainzer Drucker Johannes Gutenberg leitete eine Entwicklung ein, die erstmalig 1871 in einem einheitlichen Schutzgesetz ihre Entsprechung fand und die 1966 mit dem Inkrafttreten des ersten einheitlichen Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert wurde. Mittlerweile im 21. Jahrhundert angekommen, hat unsere Informationsgesellschaft mit der massenhaften Verbreitung von digitalen Multimediaprodukten ein derart riesiges Volumen erreicht, das Nichtkundige verständlicherweise verzweifeln lässt und selbst Fachleute permanent neu herausfordert.

Rechtssichere und kostenpflichtige Beratungen von erfahrenen Juristen sind bei „Differenzen“ ab einem gewissen Zeitpunkt unumgänglich. Wir hingegen bieten Ihnen eine unabhängige, vertrauensvolle Hilfestellung bereits im Vorwege an und unterstützen Sie mit der persönlichen Einschätzung zu sämtlichen Fragen rund um das Thema audiovisueller Produktionen. Wenn Sie nachhaltig durchgreifenden Erfolg erzielen wollen, benötigen Sie seriöse Informationen und kompetentes Know-how, fragen Sie uns!  

 

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